Zweitwohnungen ab 04.05. wieder nutzbar – mit Einschränkung
Wies der Landkreis Wesermarsch bislang darauf hin, keine eigene Ferienwohnung oder Ferienhaus, die als Zweitwohnsitz gemeldet ist, für eigene oder fremde Zwecke zu nutzen, so hat sich diese Tatsache am heutigen 30.04.2020 geändert.
Update:
Zweitwohnungsbesitzer dürfen für längere Aufenthalte (ab 4 Nächten) die eigene Wohnung bzw. das eigene Ferienhaus ab Montag dem 04.05.2020 nutzen. Sie dürfen es nicht vermieten oder Dritten überlassen. Das ist weiterhin verboten. Aber eine Eigennutzung, die nicht als Kurzfristig gilt, ist somit erlaubt.
Gelockert wurde letzte Woche bereits das Betretungsverbot für Strände und andere öffentliche Bereiche, die zur Osterzeit kurzfristig gesperrt waren. Somit ist es wieder Nicht-Butjentern erlaubt, die Strände oder den Hafen in Fedderwardersiel zu besuchen.
Auch hierbei muss der Mindestabstand und die aktuelle Fassung zum niedersächsischen Infektionsschutzgesetz beachtet werden. Es gilt weiterhin: Maximal zwei Leute sollen sich demnach zusammen draussen aufhalten, auch nur Personen des selben Haushalts.
Weitere Infos zum aktuellen Stand finden Sie hier auf der Seite des Landkreises Wesermarsch.